Vorvertragliche Information für Verbraucher gem § 5a KSchG und § 4 FAGG

Vorvertragliche Information für Verbraucher gem § 5a KSchG und § 4 FAGG
Firmenbuchnummer: 217994f, Firmenbuchgericht Firmbuch des Handeslsgerichtes Wien

Adresse: Richard Strauss Straße 18/II/1/3, 1230 Wien
E-Mail: office@fpparkett.at

1. Wesentliche Eigenschaften der Ware
Die FP Parkett-Technik GmbH (im Folgenden kurz: FP) bietet
(Produktbeschreibung) ……………………………………………………………………………………
an.

2. Preise
2.1 Der Preis bestimmt sich
2.1.1 nach den aktuell gültigen Preislisten der FP oder
2.1.2 nach der individuellen Vereinbarung und der Angabe in der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und ab Werk in Wien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Rechnungen der FP sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, binnen acht Tagen Rechnungslegung (einlangend am Konto) spesenfrei zur Zahlung fällig.
3.2 FP ist berechtigt, bei Aufträgen ab einem Wert von EUR 500,– eine Anzahlung von 40 % der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist binnen 8 Tagen nach Erhalt der von FP erteilten Auftragsbestätigung zu bezahlen. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, trifft FP keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
3.3 Sämtliche Forderungen der FP werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber FP in Verzug gerät. Das Gleiche gilt im Falle der Zahlungseinstellung. FP ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Liefer- und Leistungsbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen ab Werk der FP in Wien oder wird durch die FP übersendet.
4.2 Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder FP selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt.
4.3 Der Vertragspartner oder der von ihm damit beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. FP haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
4.4 Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von maximal 8 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist FP berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
4.5 Wenn FP die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von FP vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. FP behält sich das Eigentum gem § 9 (Eigentumsvorbehalt) der AVL (Beilage ./A) vor, solange die Ware nicht voll bezahlt ist.
4.6 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der FP.

5. Rücktrittsrecht gem §§ 11 ff FAGG
Die Informationen zu den Bedingungen, den Fristen und der Ausübung des Rücktrittsrechtes des Verbrauchers (Vertragspartner) sowie die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung bei Rücktritt vom Vertrag gem § 15 Abs 4 FAGG werden in der „Widerrufsbelehrung“ und dem „Widerrufsformular“ (als Beilage ./B angeschlossen) erteilt. Der Verbraucher (Vertragspartner) kann das Rücktrittsrecht unter Verwendung des „Muster-Widerrufsformular“ (Beilage ./B, Teil B) erklären.

6. Gewährleistung
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung durch FP hat der Vertragspartner das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend zu machen. Diese Gewährleistungsansprüche bestehen neben dem Rücktrittsrecht gem § 5 dieser vorvertraglichen Informationen und allfälligen Garantien und können unabhängig von diesen geltend gemacht werden.

7. Schlussbestimmungen
Die in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben sind integrierter Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen FP und dem Vertragspartner. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurden.